Kosten der Tagespflege
Der Besuch der Tagespflege wird in Tagessätzen abgerechnet. Diese Sätze werden nicht von uns frei bestimmt, sondern sind Ergebnis jährlicher Verhandlungen mit den Pflegekassen und der Sozialbehörde, deren Ziel die Vereinheitlichung der Tagessätze ist.
Ihre Pflegeversicherung bietet mehrere Möglichkeiten Ihren Besuch in der Tagespflege zu finanzieren.
Seit dem 01.01.2017 hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf ein separates,monatliches Tagespflegebudget in Höhe der pflegesgradabhängigen Pflegesachleistungen, ohne sich beim eigentlichen Pflegesachleistungsbudget einschränken zu müssen. D.h. der Pflegebedürftige kann die gleiche Summe,die für die ambulante Pflege zur Verfügung steht, zusätzlich fürTagespflegeleistungen einsetzen. Gleiches gilt für Pflegegelempfänger.
Wenn beispielsweise ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 ambulante Sachleistungen für 689,00 Euro erhält, so bekommt dieser ab 2017 den gleichen Betrag nochmals für die Tagespflege.
Für den Tagesgast entsteht immer ein Selbstkostenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten). Personen, die Betreuungsgeld erhalten, können davon den Selbstkostenanteil finanzieren, auch besteht die Möglichkeit der Finanzierungshilfe durch den Sozialhilfeträger.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren individuellen Finanzierungsmöglichkeiten und helfen bei der Antragstellung.